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Einsatz von rutschhemmenden Materialien

Der Einsatz von rutschhemmenden Materialien (RHM), gebräuchlich als „Anti-Rutschmatte“ bezeichnet, führt nicht in jedem Transportfall zu einem anzusetzenden Gleit-Reibbeiwert von µ.Gleit-Reib = 0,6. Üblicherweise wird dieser Wert zwar angenommen; dabei müssen gemäß VDI 2700 Blatt 15 jedoch zusätzliche Maßnahmen getroffen worden sein, welche den Kontakt der Reibungspartner (Ladungsträger, Ladefläche) untereinander in jeder Fahrsituation gewährleisten. Übliche Praxis ist die kraftschlüssige Sicherung durch Niederzurrung, wobei verdrehgefährdete Ladegüter mit zwei Überspannung zu sichern sind. Zur Gewährleistung der Sicherheit ist das RHM zudem so einzusetzen, dass es ohne Anheben oder Verrücken der Ladung von außen sichtbar ist. In der Praxis ist demzufolge der Wert von 0,6 nur dann in Ansatz zu bringen, wenn sich unter sämtlichen äußeren Auflagepunkten RHM befindet und das Ladegut zusätzlich niedergezurrt wird.

Welcher Gleit-Reibbeiwert bei nicht ordnungsgemäßer Umsetzung zu veranschlagen ist, wurde durch eigene Versuche ermittelt.

In diesen Versuchen lagen 3 längliche Pappkartons (µgesamt = 35 kg) auf zwei hinter einander angeordneten Holzpaletten (gebraucht, µ= jeweils 25 kg). Unter zwei Ecken einer Palette befand sich im Übergang zum Ladeboden (gebrauchter Siebdruckboden) kein RHM. Bei dem Versuchsfahrzeug handelte es sich um einen geschlossenen Anhänger mit Tandemachse, der von einem Pkw gezogen wurde.

Das Gespann wurde auf einer Asphaltstraße auf ca. 70 km/h beschleunigt und im Anschluss mit zunehmender Verzögerung abgebremst. Die Bewegungen der Paletten, bzw. der Kartons wurde mit einer Videokamera gefilmt und die wirkende Verzögerung synchron aufgezeichnet.

Bei einem Versuch kam es bereits bei einer wirkenden Längsverzögerung von ca. 2,7 m/s² zu einer ersten Bewegung der gefilmten Palette. Eine deutliche Bewegung von mehreren Zentimetern trat bei den Versuchen ab einer Verzögerung von etwa 3,5 m/s² ein. Demzufolge ist der Gleit-Reibbeiwert freistehender und mit RHM nur teilweise gesicherten Holzpaletten auf Siebdruckboden – jedoch ohne Niederzurrung – mit maximal µGleit-Reib = 0,3 anzunehmen.

Bemerkenswert ist zudem, dass sich der auf der Palette abgelegte Karton relativ zur Palette nicht nach vorn bewegte. Die in der DIN Norm EN 12195-1. (April 2004) angegebene Gleit-Reibbeiwert von 0,35 (Pappschachtel auf Holzpalette) kann als belastbarer Wert bestätigt werden.